Der auch nur zeitweilige Umgang mit Tieren kann die Erlebniswelt von Menschen mit und ohne Einschränkungen bereichern. Das folgende Dokument hat das Ziel, eine mögliche Infektionsübertragung von dem Tier auf den Menschen und umgekehrt zu minimieren.
Ansprechpartner: Anja Rudolph
Rechtsgrundlage: § 36 Infektionsschutzgesetz
Dokumentation zum Tier: Bei allen Tieren, die die Einrichtung besuchen oder in dieser gehalten werden, sind folgende Unterlagen in Kopie aufzubewahren:
Impfzeugnis zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes
Entwurmungsprotokoll (als angemessene häufige Entwurmung gelten Fristen zwischen 1 bis 3 Monaten)
Haftpflichtversicherungsnachweis
Zugangsbeschränkungen für Tiere:
Tiere dürfen folgende Teile einer Einrichtung des Gesundheitsdienstes nicht betreten:
Anforderungen an das Personal:
Die Mitarbeiter der Einrichtungen sind durch eine entsprechende Informationsveranstaltung auf den Tierbesuch vorzubereiten. Prinzipiell spricht nichts dagegen, wenn Bewohner sich um die Tiere kümmern, jedoch muss stets eine verantwortliche und eingewiesene Aufsichtsperson zur Unterstützung bereit gehalten werden.
Reinigung und Desinfektion:
Besondere Vorkehrungen beim Hund:
Durch seine Arbeit nahe am Menschen, besteht für den Therapiehund ein besonderer Anspruch an die Hygiene. Um das Risiko einer Übertragung von Zoonosen (Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden) zu minimieren, verpflichte ich mich zu einem strengen Gesundheitsplan. Dieser Plan wird schriftlich festgehalten und kann jederzeit vorgelegt werden. (vgl. Anhang Heimtierhaltung – Chancen und Risiken für die Gesundheit)
Dazu gehört u.a.:
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